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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gültig ab 01 September 2022

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Hundesalons „Schnittpunkt Hund“,
Margeritenstraße 16, 91074 Herzogenaurach, Inhaberin Nadine Büchner

1. Allgemeines

  1. Der Hundesalon „Schnittpunkt Hund“, Inhaberin Nadine Büchner, wird nachfolgend kurz als „Schnittpunkt Hund“ bezeichnet.

  2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, für alle Angebote und Verträge von „Schnittpunkt Hund“ im Zusammenhang mit Pflegebehandlungen einschließlich Friseurleistungen an Hunden. Sie sind Bestandteil des jeweiligen Vertrages. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen gelten nur, wenn dies von „Schnittpunkt Hund“ ausdrücklich schriftlich bestätigt worden ist. Die AGBs greifen, sobald ein Termin vereinbart und bestätigt ist.

  3. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von „Schnittpunkt Hund“ gelten in ihrer jeweils neuesten Fassung.  


2. Pflegebehandlungen einschließlich Friseurleistungen

  1. Alle Pflegebehandlungen an Hunden von „Schnittpunkt Hund“ werden nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und nach den fachlichen Qualitätsgrundsätzen ausgeführt.

  2. Ausgangspunkt für alle Leistungen ist neben einer hohen Qualität die Erhaltung der Gesundheit des Hundes unter ständiger Beachtung des Tierschutzes. Der Kunde ist verpflichtet, „Schnittpunkt Hund“ zu Beginn der Behandlung über den Gesundheitszustand des Tieres (Allergien, Epilepsie, Wunden, OPs, Parasiten etc.) zu informieren.  

  3. „Schnittpunkt Hund“ behält sich das Recht vor, wahlweise Aufträge anzunehmen oder abzulehnen. Die Leistungsausführung gemäß dem Auftrag des Kunden liegt im pflichtgemäßen Ermessen von „Schnittpunkt Hund“.

  4. Verhält sich der Hund vor oder während der Behandlung aggressiv, behält sich „Schnittpunkt Hund“ vor, die Behandlung sofort abzubrechen.

  5. „Schnittpunkt Hund“ vereinbart mit seinen Kunden Termine zur Durchführung der Aufträge. Termine gelten als verbindlich vereinbart, wenn diese persönlich, mündlich, per Mail oder Handy bestätigt wurden. Soweit der Kunde verhindert ist und einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen kann, ist er verpflichtet, mindestens 24 Stunden (bei mehreren Hunden 48 Stunden) vor dem vereinbarten Termin abzusagen, damit dieser Termin neu vergeben werden kann. Ansonsten wird eine Ausfallgebühr in Höhe von 100% des vorher vereinbarten Preises in Euro erhoben. Diese Ausfallgebühr ist sofort fällig und vor einer Neuvergabe eines Termines per Banküberweisung oder in Bar zu zahlen. Bei einer Verspätungszeit des Kunden ab der Hälfte der Behandlungszeit behält sich „Schnittpunkt Hund“, vor diesen abzusagen. Es wird eine Ausfallgebühr in Höhe von 50% des vorher vereinbarten Preises erhoben. Dieser ist sofort in bar zu bezahlen.  


3. Preise und Bezahlung

  1.  Der Preis richtet sich grundsätzlich nach dem Pflegezustand des Hundes und bezieht sich auf gepflegtes, filzfreies Fell und nach der angegebenen Rasse. Der Preis wird mit dem Kunden vor der Pflegebehandlung individuell besprochen.

  2. Zu den gesondert entstehenden oder separat zu beauftragenden Leistungen gehören insbesondere: Entfilzen des Hundes, dazu ggf. erforderliche Pflegeprodukte oder ein Mehraufwand an Materialien (z.B. verstärkte Abnutzung der Geräte). „Schnittpunkt Hund“ ist berechtigt, nennenswerte Zeitverzögerungen durch Unruhe des Hundes als Mehraufwand in Rechnung zu stellen.

  3. Sofern zwischen dem Kunden und „Schnittpunkt Hund“ nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, ist die Bezahlung des Auftrags bei Abholung des Hundes unverzüglich und in bar fällig. Eine Pflegebehandlung auf Rechnung ist nur in Ausnahmefällen möglich.

  4. Wird der Hund nicht zur vereinbarten Zeit vom Besitzer abgeholt, und entstehen dadurch Terminverschiebungen, behält sich „Schnittpunkt Hund“ vor, die daraus entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen.  


4. Haftung

  1. Der Hundehalter versichert mit seiner Beauftragung, dass es mit dem zu betreuenden Hund  bisher zu keinerlei Vorfällen gekommen ist, die bei einer Ordnungsbehörde zur Anzeige gebracht werden mussten. Der Kunde haftet für sämtliche Schäden, die an Personen, Ausrüstung und Einrichtung durch ihn oder das Tier verursacht werden, unmittelbar und in volle Höhe. Der Hundehalter tritt bei Beißvorfällen mit seiner Hundehalterhaftpflicht Versicherung oder Privat für Bissverletzungen und Verdienstausfall ein.

  2. Der Kunde versichert mit der Auftragserteilung, dass der Hund haftpflichtversichert ist.

  3. Sollte der Hund im Zeitraum der Behandlung erkranken oder sich verletzen, wird primär versucht, den jeweils betreuenden Tierarzt einzuschalten. Sollte dieser nicht erreichbar sein, behält sich „Schnittpunkt Hund“ im Sinne des Hundes vor, einen anderen Tierarzt oder eine Tierklinik aufzusuchen. Die hierbei anfallenden Kosten sind ausschließlich vom Kunden zu tragen.

  4. Für Schäden oder Krankheiten, die der Hund während der Behandlungszeit erleidet, sei es in An- oder Abwesenheit des Kunden, wird „Schnittpunkt Hund“ nicht haftbar gemacht, es sei denn, „Schnittpunkt Hund“ hat die Schäden oder Krankheiten selbst vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Die Haftung von „Schnittpunkt Hund“ wird insoweit ausdrücklich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Im Falle einer bewiesenen Haftung von „Schnittpunkt Hund“ haftet „Schnittpunkt Hund“ im Rahmen einer bestehenden Betriebs-Haftpflichtversicherung.

  5. Bei starken Verfilzungen können durch das Entfernen des Filzes Hautirritationen, Rötungen und sogenannte Blutohren (Ohrhämatome) entstehen. Hierfür kann „Schnittpunkt Hund“ nicht haftbar gemacht werden, sondern ist ausschließlich der Halter verantwortlich.

  6. Der Hund ist vom Kunden unmittelbar nach der Behandlung auf etwaige Behandlungsmängel zu untersuchen, die dann auch gleich korrigiert werden können. Spätere Beanstandungen können nicht anerkannt werden.

  7. „Schnittpunkt Hund“ haftet nicht, wenn Schäden durch höhere Gewalt entstehen, wenn trotz Vorsichtsmaßnahmen der Hund während der Behandlungszeit entflieht und hieraus ein Schaden entsteht. Ferner entfällt die Haftung von „Schnittpunkt Hund“ in den Fällen, in denen durch Pflegeprodukte trotz ausgewiesener Verträglichkeiten Schäden entstehen oder wenn durch zu starke Verfilzung oder zu starke Unruhe des Hundes dieser während der Behandlung trotz der diesbezüglichen Vorsichtsmaßnahmen verletzt wird.  


5. Datenschutz
Die zum Tier oder seinem Besitzer gespeicherten Daten werden vertraulich und im Sinne der Datenschutzbestimmungen behandelt.  

6. Gerichtsstand
Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche, die im Zusammenhang mit dem Auftrag des Kunden geltend gemacht werden, ist ausschließlicher Gerichtsstand Amtsgericht Erlangen.  

7. Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bedingungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht oder nur teilweise rechtswirksam sein, bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bedingungen hiervon unberührt. 

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